Vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen

So vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen

Die Gesetze stellen klar: Eine werbliche Kontaktierung von Verbrauchern bedarf schon seit geraumer Zeit der Zustimmung des betroffenen Empfängers (sogenanntes Opt-in).

Sowohl per Telefon und Fax, als auch beim Versand von Werbemailings erweist sich dies beim Einsatz von Fremdadressen als besonders kritisch. Aber auch eigene Datenbestände unterliegen dem Verfallsdatum.

Seit mehr als zwei Jahrzehnten haben sich die auf Empfehlung der EU in mehreren Mitgliedsstaaten gesetzlich verankerte "Robinsonlisten" zum Schutz der Verbraucher gegen unerbetene Werbung bestens bewährt. In Deutschland ist der Abgleich leider noch immer nicht verpflichtend.

Vermeiden Sie unerlaubte Verbraucherbelästigungen und nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Werbekontakte gegen relativ geringe Gebühren an den Daten der gemeinnützigen Deutschen Robinsonliste abzugleichen, um Gesetzesverstöße, Abmahnungen und teure Bußgelder weitestgehend zu vermeiden.

Unternehmen die den Robinsonabgleich nutzen (Auszug):

 

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