Statuten

Statuten

§1

In Bekenntnis zum erlaubnisorientierten Werbemarketing ermöglichen die Deutschen Robinsonlisten in ihrer Funktion als Verbraucherschutzinstitution werbetreibenden Firmen den Abgleich an den aktuellen Schutzlisten zur Vermeidung von Werbebelästigungen.

§2

Voraussetzung zum Listenabgleich ist die Erfüllung der bei Antrag aufgeführten Vorgaben. Als integrierter Bestandteil der Statuten verpflichten sie zum Permission-based Marketing sowie korrekter Angabe der eigenen Daten, Beachtung von Abmeldemöglichkeiten sowie strikter Ablehnung unverlangter Werbekontaktierung.

§3

Die Zulassung zum Listen-Abgleich wird nach Eingang des Antrags sowie dessen Prüfung durch den Trägerverband der Deutsche Robinsonlisten erteilt. Dieser kann die Vergabe ablehnen, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen. Der Verein stellt im Gegenzug tagesaktuelle Listen zum Abgleich bereit.

§4

Als Schieds- und Kontrollinstanz für gemeldete Verstösse gegen die Abgleichregeln dient der Vorstand Vereins, dessen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gültig sind.

§5

Bei Verstössen gegen die Statuten, insbesondere der unbefugten Verwendung oder Weitergabe der Liste sowie der Angabe unrichtiger Antragsdaten, werden die betreffenden Teilnehmer ohne Rückzahlung geleisteter Beiträge vom Abgleich ausgeschlossen. Gleichzeitig behält sich der Trägerverband vor, strafrechtlich gegen die entsprechenden Unternehmen vorzugehen sowie zivilrechtlichen Schadensersatz geltend zu machen.

§6

Die Gebühren für den Listenabgleich ergeben sich aus dem Internetangebot. Diese dienen der Kostendeckung für Projektverwaltung und Abgleiche über den vom Trägerverband beauftragten Dienstleister.

Unser Versprechen

Unsere Listen