Robinsonabgleich - Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab dem 17.01.2020
- Vertragspartner, Geltungsbereich und Allgemeines
- Vertragspartner sind der I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V. (im Folgenden
„IDI“ genannt), Johanneskirchner Straße 56, 81927 München (AG München, VR 17344) und der Kunde.
- Die Vertragsdurchführung erfolgt auf Seiten des IDI durch die hiermit beauftragte DATATRUSTEE GmbH
(nachfolgend kurz „Datatrustee“), Poststraße 68, 44809 Bochum (AG Bochum, HRB 17966).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle über die Website www.robinsonablgeich.de geschlossenen Verträge.
- Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn IDI diesen nicht
ausdrücklich widerspricht.
- Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus
- dem Online-Bestellformular,
- diesen AGB,
- den in den Leistungsbeschreibungen getroffenen Regelungen,
- den ggf. erforderlichen technischen Anforderungen,
- der ggf. erforderlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
- Zustandekommen des Vertrags
- Die Präsentation und Bewerbung von Produkten im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss
eines Vertrags dar.
- Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig
bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung (= Angebot) ab.
- Der Vertrag kommt grundsätzlich mit Zugang einer Auftragsbestätigung zustande, im Falle des
Online-Abgleichs jedoch nicht vor Abschluss der erforderlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (siehe
hierzu Ziffer 4.2.2 ).
- Leistungen des IDI
- IDI trägt dafür Sorge, dass dem Kunden im Rahmen eines Abgleichs die wochenaktuellen in der
Robinsonliste vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden.
- Online-Abgleich:
- Im Rahmen des Online-Abgleichs erfolgt der Abgleich der Adressdatei des Kunden gegen die
Robinsonliste in einem sicheren Bereich auf der Plattform des Robinsonabgleich.de. Der Kunde
stellt eine den technischen Anforderungen der Plattform (vgl. hierzu …) entsprechende Datei zur
Verfügung, welche er auf der Plattform entsprechend hochlädt. IDI führt einen entsprechenden
Abgleich gegen die vom Kunden ausgewählte Robinsonliste durch und stellt dem Kunden über die
Plattform für einen Zeitraum von 5 Tagen eine um die Informationen aus dem Abgleich ergänzte
Adressdatei (in der Adressdatei wird bei Verbrauchern, die in der Robinsonliste enthalten sind,
ein entsprechender Hinweis vermerkt) zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über die
Bereitstellung der Datei per Email informiert.
- Voraussetzung für die Durchführung des Online-Abgleichs ist der
Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung iSd Art 28 DSGVO (nachfolgend kurz „AVV“)
zwischen IDI und dem Kunden. IDI wird dem Kunden im Rahmen seiner Bestellung eine entsprechende
AVV zum Abschluss vorlegen.
- Klardaten-Abgleich:
- Im sog. Unlimited-Paket besteht alternativ zum Online-Abgleich die Möglichkeit, dass dem Kunden
die Daten der vom Kunden ausgewählten Robinsonliste zur Durchführung eines Abgleichs übermittelt
werden. Der Kunde erhält hier insoweit einen Link, über den er – nach entsprechender
Authentifizierung – die vereinbarte Liste herunterladen kann. Es gibt keine Downloadbegrenzung,
die Liste kann beliebig oft abgerufen werden.
- Der Kunde erhält an der ihm zur Verfügung gestellten Datenbank (vereinbarte Robinsonliste) ein
einfaches nicht unterlizensierbares, nicht übertragbares, auf die vereinbarte Laufzeit des
Vertrages und beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein:
- Die Nutzung ist auf den bestimmungsgemäßen Zweck beschränkt.
- Der Kunde darf die Datenbank nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
Eine Nutzung der Daten zur
Erbringung der von IDI angebotenen Leistungen gegenüber Dritten ist untersagt, soweit
nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird.
- Rechte, die dem Kunden aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vorstehender
Rechteeinräumung nicht ausdrücklich
eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht
berechtigt, die Datenbank über
die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die
Datenbank Dritten zugänglich
zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Datenbank zu vervielfältigen, zu
veräußern oder zeitlich
begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. Ebenfalls nicht
gestattet ist es, Dritten
Einblick in die Datenbank zu gewähren.
- Benutzerkonto:
Für die Bereitstellung der Leistungen stellt IDI dem Kunden ein Benutzerkonto zur Verfügung, über das
der
Kunde
Zugriff auf die Plattform Robinsonabgleich.de erhält.
-
Systemzeiten:
Grundsätzlich steht die Plattform Robinsonabgleich.de dem Kunden 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Vereinzelt
kann
es
zu erforderlichen Wartungsarbeiten kommen; hierüber wird Datatrustee den Kunden rechtzeitig
informieren. Da
es
sich
bei der Plattform um einen Online-Service handelt, kann es zu aufgrund von Störungen des Internets
zu
vereinzelten
Ausfällen kommen.
- Obliegenheit und Pflichten des Kunden
Der Kunde hat u.a. folgende Pflichten:
- Benutzerkonto:
- Der Kunde wird seine persönlichen bzw. die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter (Benutzerkennung,
Kennwort/Passwort) zu seinem Benutzerkonto vor dem Zugriff durch Dritte geschützt
aufbewahren.
Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Soweit Anlass zu der Vermutung
besteht, dass unberechtigte Personen Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, hat der
Kunde
diese unverzüglich zu ändern. Der Kunde wird Datatrustee unverzüglich über etwaige
unberechtigte
Zugriffe oder einen entsprechenden Verdacht informieren. Zugangsdaten dürfen allenfalls in
verschlüsselter Form gespeichert werden.
- Online-Abgleich:
- Der Kunde verpflichtet sich zur Ermöglichung des Online-Abgleichs zur Durchführung der im
Rahmen
des Vertragsabschlusses zwischen ihm und IDI geschlossenen AVV (vgl. Ziffer 4.2.2).
- Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zum Abgleich hochgeladene Adressdatei den
technischen
Anforderungen der Plattform (vgl. hierzu …) entspricht. Die Einhaltung der Anforderungen ist
Voraussetzung für die frist- und ordnungsgemäße Durchführung des Online-Abgleichs.
- Die im Rahmen des Online-Abgleichs überlassenen Informationen dürfen nicht:
- missbräuchlich genutzt werden, insbesondere darf keine Kontaktaufnahme zu Verbrauchern
mit Werbesperren mit
dem
Zweck, diese zur Aufhebung der Sperre zu bewegen, erfolgen;
- an Dritte zum Zwecke des Datenabgleichs weitergegeben werden.
- Klardaten-Abgleich:
- Der Kunde verpflichtet sich, die im übergebenen Verbraucherdaten ausschließlich zur
Durchführung
von Abgleichen gegen Datenbestände des Kunden und/oder Datenabgleich gegen im zur Vefügung
stehende Daten von Dritten während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Nach Beendigung des
jeweiligen Vertrags sind die Daten zu löschen. IDI ist berechtigt, von dem Kunden eine
Bestätigung der ordnungsgemäßen Löschung zu verlangen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Daten Dritten zur Durchführung von
Datenabgleichen zu überlassen.
- Die dem Kunden überlassenen Daten dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
dürfen die Kontaktdaten der Verbraucher nicht zur Kontaktaufnahme genutzt werden.
- Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug, Aufrechnung und
Zurückbehaltungsrecht
- Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der
Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die
Bestellung absenden.
- Die geschuldete Vergütung wird grundsätzlich mit der Auftragsbestätigung im Voraus für 12 Monate in
Rechnung gestellt. Im Falle der Vertragsverlängerung erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel zwei
Wochen vor Beginn der Laufzeit der Vertragsverlängerung. Die Vergütung ist, soweit nicht
ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, jeweils innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang rein netto
fällig. Der fristgerechte Zahlungseingang ist Voraussetzung des Robinsonabgleichs. Bei
Zahlungsverzug
ist IDI zur Berechnung von Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB berechtigt. Eine Mahnung ist
gemäß
§ 286 Abs. 2 BGB nicht erforderlich.
- Sofern sich der Kunde mit der Bezahlung mit mehr als zwei Monaten im Zahlungsverzug befindet oder
wenn
sich der Kunde auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für
zwei
Monate vereinbarten Entgelte in Zahlungsverzug befindet, ist IDI zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrags im Sinne der Ziffer 9.4.4 berechtigt. IDI ist in diesem Fall berechtigt, die durch die
vorzeitige Vertragsbeendigung entstehenden Kosten pauschal zu berechnen. Der Kunde kann der
Pauschale
den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die
Pauschale entstanden ist. IDI bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich
vorbehalten
- Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre
Gegenansprüche
sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren
Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend
machen.
- Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
- Preisanpassung und Vertragsänderungen (AGB und Leistungsbeschreibungen)
- Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des
Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an technische und/oder rechtliche
Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren
Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde.
Wesentliche
Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen,
Preise
und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder
Ergänzungen
der AGB vorgenommen werden, soweit dies aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen
Regelungslücken
erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine
oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
- Die beschriebenen Leistungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem
Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss geltendem
Leistungsumfang
objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und
von
diesem nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen
auf
dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder, wenn Dritte, von denen IDI zur Erbringung ihrer
Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
- Zum Ausgleich von nach
Abschluss dieses Vertrages insgesamt gestiegenen Kosten, können die vereinbarten Preise erhöht
werden.
Eine Preiserhöhung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Kosten für Vorleistungen durch Dritte,
die
für die Leistungserbringung von IDI im Rahmen dieses Vertrages notwendig sind, steigen. Ferner sind
Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist
oder
aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. Bei Senkung der vorgenannten
Kosten
und Steuern ist IDI zur entsprechenden Minderung verpflichtet.
- Nach Ziffer 7.1 bis 7.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungen sowie der Preise, die nicht
ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs
Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens
der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis nicht
innerhalb
von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform, werden die Änderungen zum
mitgeteilten Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der
Änderungsmitteilung
besonders hingewiesen.
- Im Falle einer etwaigen Preiserhöhung nach Ziffer 7.3 aufgrund einer Erhöhung des gesetzlichen
Umsatzsteuersatzes besteht keine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung und kein
Sonderkündigungsrecht
des Kunden. IDI wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z. B. mit der
monatlichen Abrechnung, informieren.
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt
- Die Parteien vereinbaren eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich
automatisch um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht frist- und formgerecht gemäß Ziffer 8.2 und 8.4
gekündigt wird.
- Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende
der
jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
- Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt die Möglichkeit der
außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund, der einen
Vertragspartner zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
-
- der andere Vertragspartner, die Bestimmungen dieses
Vertrages
grob verletzt und er diese Vertragsverletzung auch nach einer Abmahnung fortsetzt
oder
wiederholt;
- der andere Vertragspartner zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt hat oder sonst liquidiert wird und/oder seine Zahlungen
einstellt;
- die Vermögensverhältnisse des anderen Vertragspartners sich so verschlechtern, dass
eine
ordnungsgemäße Aufrechterhaltung oder Fortführung seines Geschäftsbetriebs gefährdet
oder unmöglich ist;
- für IDI: der Kunde sich auch nach einer entsprechenden
Mahnung
mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung mit mehr als xx Monaten im
Zahlungsverzug
befindet oder wenn sich der Kunde auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit
Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für zwei Monate vereinbarten Entgelte in
Zahlungsverzug befindet.
- Die Kündigung dieses Vertrages, gleichgültig ob ordentlich oder
außerordentlich, bedarf der Textform. Datatrustee wird eine Kündigung unverzüglich bestätigen.
- Haftung und Gewährleistung
- IDI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Datenbank enthalten Angaben zu
Verbrauchern.
Die Daten werden von den Verbrauchern selbst in dieser Form in der Robinsonliste eingetragen. Es
erfolgt
seitens IDI keine Überprüfung, Anpassung oder Korrektur der Daten, soweit eine solche nicht
ausdrücklich
durch einen Verbraucher veranlasst wurde.
- Die Parteien haften einander in folgendem Umfang auf Schadensersatz für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die jeweilige
Partei die
Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung einer Partei beruhen,
- Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der
Schadensersatzanspruch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit
vorliegt,
- Liegen die unter 7.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet IDI – gleich aus welchem
Rechtsgrund -
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen
Fällen
ist die Haftung von IDI auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als
Kardinalpflichten
gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich
somit
um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer
garantierten
Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von IDI zu erbringenden Leistungen. Soweit
die
Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der
gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von IDI.
- Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die IDI ggf. aufzukommen hat, IDI unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
- Im Falle des Klardaten-Abgleichs gilt ergänzend: Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die
durch
ihn im Rahmen des von ihm vorgenommenen Klartext-Abgleichs verursacht werden.
- Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen
der
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016
(„Datenschutz-Grundverordnung“, „DS-GVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) einzuhalten.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis betreffen, im Rahmen der
Vertragsverwaltung elektronisch verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem
Zusammenhang, ihrem jeweiligen Ansprechpartner der jeweils anderen Partei die notwendigen
Informationen
gem. Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an den
Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen ergeben sich für IDI aus der
Datenschutzerklärung. Sollten weitere personenbezogene Daten durch eine Partei im Zusammenhang mit
dem
Vertragsverhältnis verarbeitet werden, verpflichten sich die Parteien, die erforderlichen Regelungen
für
diese Verarbeitung zu treffen.
- Soweit ein Online-Abgleich erfolgen soll, schließen die Vertragspartner schließen nach Maßgabe der
DS-GVO eine AVV (vgl. Ziffer 4.2.2). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der
Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
- Sonstige Bedingungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Die Aufhebung dieses
Textformerfordernisses bedarf der Textform.
- Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Partei öffentliche Erklärungen
abzugeben
oder zu veranlassen, die diesen Vertrag oder die Zusammenarbeit der Parteien im Rahmen dieses
Vertrages
betreffen. Die Nennung des Kunden sowie die Verwendung seines Logos sind nur nach Zustimmung seitens
des
Kunden in Textform erlaubt. Presseerklärungen oder sonstige Marketing-Materialien, die diesen
Vertrag
oder die Zusammenarbeit der Parteien betreffen, werden die Parteien vor ihrer Veröffentlichung
zusätzlich miteinander abstimmen. Die Parteien erteilen sich einander wechselseitig ihr
Einverständnis
damit, dass die jeweils andere Partei während des Bestehens des Vertragsverhältnisses zur
Eigendarstellung des Unternehmens inkl. Logo als Referenz angeführt werden darf.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle
der
ungültigen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die den
wirtschaftlichen
Zielen der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, so nahe wie möglich
kommt.
Maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Ungültigkeit
erkannt hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand
für
sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mönchen
Gladbach, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.