Robinsonabgleich - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Robinsonabgleich - Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab dem 17.01.2020

  1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Allgemeines
    1. Vertragspartner sind der I.D.I. Interessenverband Deutsches Internet e.V. (im Folgenden „IDI“ genannt), Johanneskirchner Straße 56, 81927 München (AG München, VR 17344) und der Kunde.
    2. Die Vertragsdurchführung erfolgt auf Seiten des IDI durch die hiermit beauftragte DATATRUSTEE GmbH (nachfolgend kurz „Datatrustee“), Sophie-Opel-Str. 17, 44803 Bochum (AG Bochum, HRB 17966).
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle über die Website www.robinsonablgeich.de geschlossenen Verträge.
    4. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn IDI diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Vertragsgegenstand
    Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus
    • dem Online-Bestellformular,
    • diesen AGB,
    • den in den Leistungsbeschreibungen getroffenen Regelungen,
    • den ggf. erforderlichen technischen Anforderungen,
    • der ggf. erforderlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
  3. Zustandekommen des Vertrags
    1. Die Präsentation und Bewerbung von Produkten im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
    2. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung (= Angebot) ab.
    3. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit Zugang einer Auftragsbestätigung zustande, im Falle des Online-Abgleichs jedoch nicht vor Abschluss der erforderlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (siehe hierzu Ziffer 4.2.2 ).
  4. Leistungen des IDI
    1. IDI trägt dafür Sorge, dass dem Kunden im Rahmen eines Abgleichs die wochenaktuellen in der Robinsonliste vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden.
    2. Online-Abgleich:
      1. Im Rahmen des Online-Abgleichs erfolgt der Abgleich der Adressdatei des Kunden gegen die Robinsonliste in einem sicheren Bereich auf der Plattform des Robinsonabgleich.de. Der Kunde stellt eine den technischen Anforderungen der Plattform (vgl. hierzu …) entsprechende Datei zur Verfügung, welche er auf der Plattform entsprechend hochlädt. IDI führt einen entsprechenden Abgleich gegen die vom Kunden ausgewählte Robinsonliste durch und stellt dem Kunden über die Plattform für einen Zeitraum von 5 Tagen eine um die Informationen aus dem Abgleich ergänzte Adressdatei (in der Adressdatei wird bei Verbrauchern, die in der Robinsonliste enthalten sind, ein entsprechender Hinweis vermerkt) zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über die Bereitstellung der Datei per Email informiert.
      2. Voraussetzung für die Durchführung des Online-Abgleichs ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung iSd Art 28 DSGVO (nachfolgend kurz „AVV“) zwischen IDI und dem Kunden. IDI wird dem Kunden im Rahmen seiner Bestellung eine entsprechende AVV zum Abschluss vorlegen.
    3. Klardaten-Abgleich:
      1. Im sog. Unlimited-Paket besteht alternativ zum Online-Abgleich die Möglichkeit, dass dem Kunden die Daten der vom Kunden ausgewählten Robinsonliste zur Durchführung eines Abgleichs übermittelt werden. Der Kunde erhält hier insoweit einen Link, über den er – nach entsprechender Authentifizierung – die vereinbarte Liste herunterladen kann. Es gibt keine Downloadbegrenzung, die Liste kann beliebig oft abgerufen werden.
      2. Der Kunde erhält an der ihm zur Verfügung gestellten Datenbank (vereinbarte Robinsonliste) ein einfaches nicht unterlizensierbares, nicht übertragbares, auf die vereinbarte Laufzeit des Vertrages und beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein:
        • Die Nutzung ist auf den bestimmungsgemäßen Zweck beschränkt.
        • Der Kunde darf die Datenbank nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Eine Nutzung der Daten zur Erbringung der von IDI angebotenen Leistungen gegenüber Dritten ist untersagt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
        • Rechte, die dem Kunden aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder vorstehender Rechteeinräumung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Datenbank über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Datenbank Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Datenbank zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. Ebenfalls nicht gestattet ist es, Dritten Einblick in die Datenbank zu gewähren.
    4. Benutzerkonto:

      Für die Bereitstellung der Leistungen stellt IDI dem Kunden ein Benutzerkonto zur Verfügung, über das der Kunde Zugriff auf die Plattform Robinsonabgleich.de erhält.

    5. Systemzeiten:

      Grundsätzlich steht die Plattform Robinsonabgleich.de dem Kunden 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Vereinzelt kann es zu erforderlichen Wartungsarbeiten kommen; hierüber wird Datatrustee den Kunden rechtzeitig informieren. Da es sich bei der Plattform um einen Online-Service handelt, kann es zu aufgrund von Störungen des Internets zu vereinzelten Ausfällen kommen.

  5. Obliegenheit und Pflichten des Kunden

    Der Kunde hat u.a. folgende Pflichten:

    1. Benutzerkonto:
      1. Der Kunde wird seine persönlichen bzw. die Zugangsdaten seiner Mitarbeiter (Benutzerkennung, Kennwort/Passwort) zu seinem Benutzerkonto vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Soweit Anlass zu der Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, hat der Kunde diese unverzüglich zu ändern. Der Kunde wird Datatrustee unverzüglich über etwaige unberechtigte Zugriffe oder einen entsprechenden Verdacht informieren. Zugangsdaten dürfen allenfalls in verschlüsselter Form gespeichert werden.
    2. Online-Abgleich:
      1. Der Kunde verpflichtet sich zur Ermöglichung des Online-Abgleichs zur Durchführung der im Rahmen des Vertragsabschlusses zwischen ihm und IDI geschlossenen AVV (vgl. Ziffer 4.2.2).
      2. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zum Abgleich hochgeladene Adressdatei den technischen Anforderungen der Plattform (vgl. hierzu …) entspricht. Die Einhaltung der Anforderungen ist Voraussetzung für die frist- und ordnungsgemäße Durchführung des Online-Abgleichs.
      3. Die im Rahmen des Online-Abgleichs überlassenen Informationen dürfen nicht:
        • missbräuchlich genutzt werden, insbesondere darf keine Kontaktaufnahme zu Verbrauchern mit Werbesperren mit dem Zweck, diese zur Aufhebung der Sperre zu bewegen, erfolgen;
        • an Dritte zum Zwecke des Datenabgleichs weitergegeben werden.
    3. Klardaten-Abgleich:
      1. Der Kunde verpflichtet sich, die im übergebenen Verbraucherdaten ausschließlich zur Durchführung von Abgleichen gegen Datenbestände des Kunden und/oder Datenabgleich gegen im zur Vefügung stehende Daten von Dritten während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Nach Beendigung des jeweiligen Vertrags sind die Daten zu löschen. IDI ist berechtigt, von dem Kunden eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Löschung zu verlangen.
      2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm überlassenen Daten Dritten zur Durchführung von Datenabgleichen zu überlassen.
      3. Die dem Kunden überlassenen Daten dürfen nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen die Kontaktdaten der Verbraucher nicht zur Kontaktaufnahme genutzt werden.
  6. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    1. Sämtliche Preisangaben im Online-Shop sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden.
    2. Die geschuldete Vergütung wird grundsätzlich mit der Auftragsbestätigung im Voraus für 12 Monate in Rechnung gestellt. Im Falle der Vertragsverlängerung erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Laufzeit der Vertragsverlängerung. Die Vergütung ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, jeweils innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang rein netto fällig. Der fristgerechte Zahlungseingang ist Voraussetzung des Robinsonabgleichs. Bei Zahlungsverzug ist IDI zur Berechnung von Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB berechtigt. Eine Mahnung ist gemäß § 286 Abs. 2 BGB nicht erforderlich.
    3. Sofern sich der Kunde mit der Bezahlung mit mehr als zwei Monaten im Zahlungsverzug befindet oder wenn sich der Kunde auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für zwei Monate vereinbarten Entgelte in Zahlungsverzug befindet, ist IDI zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags im Sinne der Ziffer 9.4.4 berechtigt. IDI ist in diesem Fall berechtigt, die durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstehenden Kosten pauschal zu berechnen. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. IDI bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten
    4. Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen.
    5. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur dann, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
  7. Preisanpassung und Vertragsänderungen (AGB und Leistungsbeschreibungen)
    1. Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an technische und/oder rechtliche Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Preise und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.
    2. Die beschriebenen Leistungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss geltendem Leistungsumfang objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von diesem nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder, wenn Dritte, von denen IDI zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.
    3. Zum Ausgleich von nach Abschluss dieses Vertrages insgesamt gestiegenen Kosten, können die vereinbarten Preise erhöht werden. Eine Preiserhöhung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Kosten für Vorleistungen durch Dritte, die für die Leistungserbringung von IDI im Rahmen dieses Vertrages notwendig sind, steigen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird. Bei Senkung der vorgenannten Kosten und Steuern ist IDI zur entsprechenden Minderung verpflichtet.
    4. Nach Ziffer 7.1 bis 7.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungen sowie der Preise, die nicht ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
    5. Im Falle einer etwaigen Preiserhöhung nach Ziffer 7.3 aufgrund einer Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes besteht keine Ankündigungsfrist für die Preisanpassung und kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. IDI wird den Kunden über die angepassten Preise in geeigneter Weise, z. B. mit der monatlichen Abrechnung, informieren.
  8. Vertragslaufzeit, Kündigung und Rücktritt
    1. Die Parteien vereinbaren eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, soweit der Vertrag nicht frist- und formgerecht gemäß Ziffer 8.2 und 8.4 gekündigt wird.
    2. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
    3. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund, der einen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
        1. der andere Vertragspartner, die Bestimmungen dieses Vertrages grob verletzt und er diese Vertragsverletzung auch nach einer Abmahnung fortsetzt oder wiederholt;
        2. der andere Vertragspartner zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat oder sonst liquidiert wird und/oder seine Zahlungen einstellt;
        3. die Vermögensverhältnisse des anderen Vertragspartners sich so verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Aufrechterhaltung oder Fortführung seines Geschäftsbetriebs gefährdet oder unmöglich ist;
        4. für IDI: der Kunde sich auch nach einer entsprechenden Mahnung mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung mit mehr als xx Monaten im Zahlungsverzug befindet oder wenn sich der Kunde auch nach Abzug etwaiger Zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in der Höhe der für zwei Monate vereinbarten Entgelte in Zahlungsverzug befindet.
    4. Die Kündigung dieses Vertrages, gleichgültig ob ordentlich oder außerordentlich, bedarf der Textform. Datatrustee wird eine Kündigung unverzüglich bestätigen.
  9. Haftung und Gewährleistung
    1. IDI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Datenbank enthalten Angaben zu Verbrauchern. Die Daten werden von den Verbrauchern selbst in dieser Form in der Robinsonliste eingetragen. Es erfolgt seitens IDI keine Überprüfung, Anpassung oder Korrektur der Daten, soweit eine solche nicht ausdrücklich durch einen Verbraucher veranlasst wurde.
    2. Die Parteien haften einander in folgendem Umfang auf Schadensersatz für
      • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die jeweilige Partei die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruhen,
      • Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
    3. Liegen die unter 7.2 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet IDI – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von IDI auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von IDI zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von IDI.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die IDI ggf. aufzukommen hat, IDI unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
    6. Im Falle des Klardaten-Abgleichs gilt ergänzend: Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, die durch ihn im Rahmen des von ihm vorgenommenen Klartext-Abgleichs verursacht werden.
  10. Datenschutz
    1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 („Datenschutz-Grundverordnung“, „DS-GVO“) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) einzuhalten.
    2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten, die das Vertragsverhältnis betreffen, im Rahmen der Vertragsverwaltung elektronisch verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Zusammenhang, ihrem jeweiligen Ansprechpartner der jeweils anderen Partei die notwendigen Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an den Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen ergeben sich für IDI aus der Datenschutzerklärung. Sollten weitere personenbezogene Daten durch eine Partei im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verarbeitet werden, verpflichten sich die Parteien, die erforderlichen Regelungen für diese Verarbeitung zu treffen.
    3. Soweit ein Online-Abgleich erfolgen soll, schließen die Vertragspartner schließen nach Maßgabe der DS-GVO eine AVV (vgl. Ziffer 4.2.2). Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
  11. Sonstige Bedingungen
    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Die Aufhebung dieses Textformerfordernisses bedarf der Textform.
    2. Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Partei öffentliche Erklärungen abzugeben oder zu veranlassen, die diesen Vertrag oder die Zusammenarbeit der Parteien im Rahmen dieses Vertrages betreffen. Die Nennung des Kunden sowie die Verwendung seines Logos sind nur nach Zustimmung seitens des Kunden in Textform erlaubt. Presseerklärungen oder sonstige Marketing-Materialien, die diesen Vertrag oder die Zusammenarbeit der Parteien betreffen, werden die Parteien vor ihrer Veröffentlichung zusätzlich miteinander abstimmen. Die Parteien erteilen sich einander wechselseitig ihr Einverständnis damit, dass die jeweils andere Partei während des Bestehens des Vertragsverhältnisses zur Eigendarstellung des Unternehmens inkl. Logo als Referenz angeführt werden darf.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der ungültigen oder undurchführbaren Vertragsbestimmung soll eine Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der Parteien, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, so nahe wie möglich kommt. Maßgebend ist, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit oder Ungültigkeit erkannt hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.
    4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mönchen Gladbach, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
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